Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Melly & Martin Photography GbR – The Meráhki
Stand: 15.02.2026
1. Geltungsbereich, Vorrang, B2B
Diese AGB gelten für alle Verträge über Foto- und/oder Bewegtbildleistungen einschließlich Konzeption, Produktion, Postproduktion und Lizenzierung zwischen der Melly & Martin Photography GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Angebot, Vertragsschluss, Textform
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber (E-Mail genügt) oder (b) schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
Änderungen/Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung in Textform (E-Mail genügt).
3. Leistungsumfang, künstlerische Umsetzung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Briefing und ggf. Produktions-/Ablaufplan.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach fachlichen Standards und in eigener gestalterischer Verantwortung. Ein bestimmtes ästhetisches Ergebnis ist nur geschuldet, wenn es ausdrücklich schriftlich als verbindliche Vorgabe vereinbart ist.
Rohdaten/RAW-Dateien sowie Arbeitsdateien sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung (u. a. Zeitplan, Motive, Markenrichtlinien, gewünschte Nutzung).
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender/verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Termin- und Vergütungsanpassungen bleiben vorbehalten.
Der Auftraggeber sorgt am Produktionsort für geeignete Rahmenbedingungen (Zugang, Genehmigungen, Sicherheit, ggf. Haus-/Locationrechte).
5. Termine, Zeitfenster, Mehrtagesleistungen
Vereinbarte Zeitangaben beziehen sich – sofern nicht anders festgelegt – auf die Produktions-/Begleitzeit am vereinbarten Ort.
Mehrtägige Veranstaltungen, parallele Programmpunkte, mehrere Locations oder außergewöhnliche Anforderungen werden individuell kalkuliert und gesondert angeboten.
Terminänderungen bedürfen der Abstimmung in Textform.
6. Vergütung, Nebenkosten
Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Reisekosten, Spesen, Park-/Mautgebühren sowie ggf. Unterkunft werden nach Vereinbarung oder nach Aufwand berechnet, sofern nicht im Angebot enthalten.
Zusatzleistungen (z. B. zusätzlicher Umfang, zusätzliches Bewegtbild, priorisierte Übergabe, erweiterte Nutzungsrechte) werden nach Vereinbarung berechnet.
7. Zahlung, Fälligkeit, Zurückbehaltungsrecht
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Lieferung/Übergabe bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
8. Ausfall, Verschiebung, Reservierung
Mit Terminbestätigung wird der Termin verbindlich reserviert.
Bei Absage oder Verschiebung gelten die im Angebot oder in einer gesonderten Anlage geregelten Reservierungs- und Ausfallbedingungen.
Bereits erbrachte Teilleistungen sowie angefallene Fremdkosten sind in jedem Fall zu vergüten.
9. Lieferung, Abnahme, Korrekturen
Die Lieferung erfolgt digital, sofern nicht anders vereinbart. Dateiformate, Auflösungen und Struktur (Ordner/Benennung) richten sich nach dem Angebot.
Der Auftraggeber prüft die gelieferten Ergebnisse unverzüglich und rügt erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung in Textform. Andernfalls gelten die Leistungen als abgenommen.
Soweit Korrekturen vereinbart sind, beziehen sie sich auf Anpassungen innerhalb des abgestimmten Looks. Änderungswünsche, die das Briefing wesentlich verändern (z. B. neue Bildsprache, neue Motive, zusätzliche Auswahl), sind gesondert zu vergüten.
10. Nutzungsrechte (Lizenzierung)
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte ein. Umfang und Grenzen bestimmen sich nach Kanälen/Nutzungsarten, Laufzeit und Region und werden schriftlich dokumentiert.
Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt.
Jede weitergehende Nutzung (z. B. zusätzliche Kanäle, längere Laufzeit, internationale Kampagnen, Paid Ads, Weiterlizenzierung an Dritte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
11. Urheberrecht, Bearbeitung, Namensnennung
Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
Bearbeitungen/Veränderungen der gelieferten Werke (z. B. Filter, Retuschen außerhalb des Looks, Composings) sind nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung zulässig oder bedürfen der Zustimmung.
Eine Namensnennung erfolgt nach Abstimmung, sofern branchenüblich und zumutbar.
12. Rechte Dritter, Freigaben, Personenabbildungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Rechte und Freigaben vorliegen (u. a. Location-/Hausrechte, Marken-/Designrechte, Einwilligungen abgebildeter Personen, wenn erforderlich).
Bei Veranstaltungen stellt der Auftraggeber sicher, dass Teilnehmende über Foto-/Videoaufnahmen sowie die Datenverarbeitung angemessen informiert werden (z. B. Einladung/Anmeldeprozess, Hinweis vor Ort).
Sofern Einwilligungen nach dem Recht am eigenen Bild erforderlich sind, liegt deren Einholung – sofern nicht anders vereinbart – beim Auftraggeber.
13. Referenznutzung / Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer darf eine angemessene Auswahl der Arbeiten zu Referenzzwecken nutzen (Website, Präsentationen, digitale Kanäle), sofern dies nicht schriftlich ausgeschlossen wurde.
Vertraulichkeit/„no publicity“ ist vorab schriftlich zu vereinbaren.
14. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, wird ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
15. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Auftraggeber angemessene Datensicherungen vorgenommen hat.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand – sofern der Auftraggeber Kaufmann ist – ist der Sitz des Auftragnehmers.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.